Psychotherapie ist eine wissenschaftlich praktische Tätigkeit und ist in Österreich im Psychotherapiegesetz (Bundesgesetzblatt Nr. 361/1990) geregelt. Der Begriff „Psychotherapie“ (altgriechisch) bedeutet ursprünglich den ganzen Menschen und seine Seele zu heilen. Unsere seelische Gesundheit hängt von Stimmungen und Gefühlen, sowie von Verhalten, Gedanken und körperlichen Vorgängen ab. In der Psychotherapie wird eine Beziehung zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in/Klient*in aufgebaut, die versucht psychische Leidenszustände zu heilen oder zu lindern, innere seelische bzw. zwischenmenschliche Konflikte zu bewältigen oder Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Die psychotherapeutische Arbeitsweise ist gekennzeichnet durch das psychotherapeutische Gespräch und gezielten Übungen zur Unterstützung. Eine Sitzung dauert ca. 50 Minuten, die Behandlung kann mehrere Wochen, Monate oder Jahre dauern.
Die systemische Therapie ist eine Form der Psychotherapie, die Gesundheit und Krankheit eines Menschen sowie die persönliche Lebensqualität im Zusammenhang mit seinen relevanten Beziehungen und Lebenskonzepten sieht.
Menschliches Handeln wird als ein Handeln in sozialen Systemen gesehen, welches sich als Familie, Paar, als Kollegenkreis am Arbeitsplatz etc. zusammensetzen kann. Durch gegenseitige Beeinflussung bilden sich ganz unbewusst ohne eigenes Wollen Verhaltens- und Interaktionsmuster aus, die nach festen, vorhersagbaren Regeln funktionieren, von den Beteiligten meist aber nicht erkannt werden. So kann die Entstehung von Schwierigkeiten und Problemen, sowie deren Lösung im sozialen Miteinander zu suchen sein.
Zentral ist die Annahme, dass sich seelische Belastungen und psychosomatische Symptome bei Beziehungs- und Kommunikationsstörungen innerhalb eines Systems (z. B. Familie, Partnerschaft, Arbeitsplatz, Schule etc.) in Einzelpersonen zeigen. Durch Änderung des Einzelnen entsteht eine Änderung im gesamten System.
Seelische Erkrankungen können jede/n treffen. Gründe für die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Unterstützung reichen vom Wunsch sich selbst besser kennen zu lernen (Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung) über Bewältigung von Lebens- und Sinnkrisen, Linderung bzw. Klärung psychosomatischer Beschwerden bis hin zu starkem seelischen Leidensdruck.
Paare leben nicht für sich alleine, sondern sind in einen sozialen Kontext, in ein Geflecht von Beziehungen eingebunden. Sowohl aktuelle Lebensumstände mit ihren Möglichkeiten, Einschränkungen und Erfordernissen als auch die Erfahrungen, die beide Partner*innen in ihren eigenen Herkunftsfamilien gemacht haben wirken ständig auf das Paar ein. So ist es hilfreich, dass in der Therapie nicht nur das Paar sondern auch das gesamte umgebende System, in dem das Paar eingebettet lebt, in den Blick genommen wird.
Systemische Paartherapie ist hilfreich bei lang andauernden Schwierigkeiten und Problemen, die sich innerhalb der Ehe oder Partnerschaft zugespitzt haben
Bei allen akuten Partnerschaftskrisen, wenn äußere Ereignisse eine Veränderung der Partnerschaft notwendig machen, z. B. Geburt eines Kindes, Wohnortwechsel
Die Elternberatung soll zur Entlastung Ihrer Kinder in der Scheidungssituation beitragen und unterstützt Sie als Eltern bei den emotionalen Herausforderungen und Konflikten, die eine Trennung mit sich bringt. Die Interessen und das Wohl des Kindes soll im Zuge eines gerichtlichen Obsorge-Konfliktes bestmöglich gewahrt werden, deshalb werden Sie in der Beratung über alle Folgen, die sich aufgrund der Scheidung für Ihre Kinder ergeben, aufgeklärt und informiert.
Wenn Kinder und Jugendliche Probleme zeigen, ist es Erfolg versprechend, wenn nicht nur alleine mit ihnen gearbeitet, sondern wenn die ganze Familien einbezogen wird. Alle Ressourcen der Familie können dadurch für den Lösungsprozess nutzbar gemacht werden.
Ziel der Elternberatung ist es, dass Sie Ihre Verantwortung als Elternpaar auch nach der Trennung übernehmen und die Gefühle und Bedürfnisse Ihrer Kinder verstehen und erfüllen können.
Die Elternberatung hat bei einer dafür geeigneten Person oder Einrichtung zu erfolgen und ist dem Gericht durch eine Bestätigung nachzuweisen.
Sie können eine Einzel-, Paar- oder Gruppenberatung wählen.
Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrGPsychotherapie Danninger
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